Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hahn Records

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Hahn Records (Inhaber: Christian Hahn) im Bereich des digitalen Musikvertriebs. Mit der Nutzung der Registrierungs- und Release-Formulare erkennt der Nutzer diese Bedingungen an.

2. Vertragsschluss

Ein verbindlicher Vertrag über den Vertrieb von Tonaufnahmen kommt erst zustande, wenn:

  1. Der Künstler sich registriert hat.
  2. Die individuelle Digitale Vertriebsvereinbarung (Künstlervertrag) von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
  3. Die Bearbeitungsgebühr für das jeweilige Release entrichtet wurde.

3. Gebühren & Zahlungsbedingungen

Für die Bereitstellung und Prüfung eines Releases erhebt Hahn Records eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,19 € (inkl. MwSt.) pro Song. Diese Gebühr ist nach Einreichung des Release-Formulars und Erhalt der Rechnung fällig. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.

4. Rechte & Verantwortlichkeit des Nutzers

Der Nutzer versichert, dass er über alle notwendigen Rechte an den eingereichten Audio-Dateien und Artworks verfügt. Die Verwendung von unlizenzierten Samples oder urheberrechtlich geschütztem Material Dritter ist untersagt. Der Nutzer stellt Hahn Records von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

5. Abrechnung & Gutschriften

Die Abrechnung der Streaming-Einnahmen erfolgt quartalsweise im Verhältnis 70 % (Künstler) zu 30 % (Label). Auszahlungen erfolgen ab einem Guthaben von 5,00 € per Überweisung oder PayPal. Hahn Records erstellt hierfür eine Gutschrift; eine Rechnungsstellung durch den Künstler ist nicht erforderlich.

6. Widerrufsrecht & Laufzeit

Da es sich bei der Übermittlung an die digitalen Stores um eine individuell angefertigte Dienstleistung handelt, erlischt das Widerrufsrecht, sobald Hahn Records mit der technischen Übermittlung an die Distributoren begonnen hat. Die Kündigungsfristen richten sich nach dem individuellen Künstlervertrag.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.